KFW-Effizienzhaussanierung
Wohngebäude | Kredit 261
Die KfW-Effizienzhaussanierung ist ein zentrales Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden unterstützt, ihre Immobilien energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Ziel dieses Programms ist es, durch umfassende Sanierungsmaßnahmen die Energieeffizienz von Gebäuden signifikant zu steigern und damit sowohl den Energieverbrauch als auch die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die KfW bietet dabei attraktive Förderungen in Form von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen für Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden und Dächern, den Austausch von Fenstern und Türen, die Modernisierung von Heizsystemen oder die Installation erneuerbarer Energien.
Durch die KfW-Effizienzhaussanierung profitieren Bauherren nicht nur von finanziellen Anreizen, sondern auch von einem optimierten Wohnkomfort und langfristigen Kosteneinsparungen. Das Programm fördert die Umsetzung energieeffizienter Standards und hilft dabei, den Wert der Immobilie zu steigern, während gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Die umfassende Planung und Dokumentation, die im Rahmen der KfW-Effizienzhaussanierung erforderlich ist, gewährleistet, dass alle Maßnahmen den strengen Anforderungen entsprechen und die maximale Förderung ausgeschöpft wird.
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Profitieren Sie von der KFW-Förderung und starten Sie jetzt Ihre Sanierung. Jetzt beraten lassen!
KFW-Effizienzhaussanierung
Wohngebäude | Kredit 261
Die KfW-Effizienzhaussanierung ist ein zentrales Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden unterstützt, ihre Immobilien energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Ziel dieses Programms ist es, durch umfassende Sanierungsmaßnahmen die Energieeffizienz von Gebäuden signifikant zu steigern und damit sowohl den Energieverbrauch als auch die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die KfW bietet dabei attraktive Förderungen in Form von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen für Maßnahmen wie die Dämmung von Wänden und Dächern, den Austausch von Fenstern und Türen, die Modernisierung von Heizsystemen oder die Installation erneuerbarer Energien.
Durch die KfW-Effizienzhaussanierung profitieren Bauherren nicht nur von finanziellen Anreizen, sondern auch von einem optimierten Wohnkomfort und langfristigen Kosteneinsparungen. Das Programm fördert die Umsetzung energieeffizienter Standards und hilft dabei, den Wert der Immobilie zu steigern, während gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Die umfassende Planung und Dokumentation, die im Rahmen der KfW-Effizienzhaussanierung erforderlich ist, gewährleistet, dass alle Maßnahmen den strengen Anforderungen entsprechen und die maximale Förderung ausgeschöpft wird.
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Die Vorteile der Zusammenarbeit mit der DK Energieberatung
- Individuelle & maßgeschneiderte Beratung
- Langjährige Erfahrung & Erfolgsbilanz
- Ganzheitlicher Ansatz für Nachhaltigkeit & Energieeffizienz
Maximale Fördermöglichkeiten
- Durch unsere Expertise in der KFW-Effizienzhaussanierung nach Programm 261 unterstützen wir Sie dabei, die maximalen Fördermittel zu erhalten. So wird Ihre Sanierung kosteneffizienter und nachhaltiger.
Steigerung des Immobilienwerts
- Eine Sanierung zum KFW-Effizienzhaus erhöht den Wert Ihrer Immobilie und macht sie attraktiver für zukünftige Käufer oder Mieter. Dies bietet Ihnen langfristige finanzielle Vorteile.
Sanieren Sie kosteneffizient und nachhaltig
Holen Sie sich Ihre maßgeschneiderte Effizienzhaussanierung. Jetzt loslegen!
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Unsere Erfolgsgeschichte ist geprägt von beharrlicher Arbeit und kundenorientierten Lösungen.
Mit einem engagierten Team und einem klaren Fokus auf Qualität und Kundenzufriedenheit haben wir uns erfolgreich am Markt etabliert und freuen uns darauf, auch in Zukunft wegweisende Erfolge als Planungsbüro für energetische Sanierung & Bauphysik zu feiern.
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Welche Ausnahmeregelungen gelten für Betroffene des Hochwassers 2024?
Für Antragstellende in den vom Hochwasser im Mai und Juni 2024 in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten gelten folgende Kulanzregelungen:
- Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antragstellung ist auch ohne Ablauf der Mindestnutzungsdauer und bei bereits ausgeschöpftem Förderhöchstbetrag für ein bereits gefördertes Vorhaben möglich.
- Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich. Dabei werden auch Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt.
Der Nachweis der Betroffenheit ist durch die Kommune oder den Landkreis zu erstellen. Antragstellende müssen diesen Nachweis vorhalten und der KfW auf Verlangen vorlegen. Ein Musterdokument finden Sie hier.
Hinweis: Die darüber hinaus geltenden Regelungen im Merkblatt behalten ihre Gültigkeit.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?
Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Finanzierungspartner.
Ihr Finanzierungspartner leitet Ihre Antragsdaten zur Prüfung an die KfW weiter. Sofern alle Prüfungen unmittelbar abgeschlossen werden können, erhält der Finanzierungspartner von der KfW sofort eine Rückmeldung. Sind für eine Entscheidung vertiefte Prüfungen erforderlich, fordern wir bei Ihrem Finanzierungspartner die notwendigen Unterlagen und Angaben an und geben ihm Informationen zu unseren aktuellen Bearbeitungszeiten.
Bitte beachten Sie dabei, dass Ihr Finanzierungspartner weitere Prüfungen für den Abschluss eines Kreditvertrages vornehmen muss. Die KfW kann daher im konkreten Fall keine Aussage zu den gesamten Bearbeitungszeiten Ihres Kreditantrages treffen.
Welches sind die von der KfW zugelassenen Gütegemeinschaften?
(siehe Richtlinie BEG WG, Nr. 9.3 „Einbindung eines Energieeffizienz-Experten“)
Derzeit sind dies:
- die BDF-Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF, www.fertigbau.de)
- die Gütegemeinschaft Holzbau-Ausbau-Dachbau e. V. (GHAD, www.ghad.de)
- die Gütegemeinschaft Deutscher Fertigbau e. V. (GDF, www.guete-gemeinschaft.de)
- die Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e. V. (BMF, www.guetesicherung-bau.de)
Den Mitgliederinnen und Mitgliedern dieser Gütegemeinschaften stehen zur Dokumentation der erbrachten Leistungen des Sachverständigen Formulare zur Verfügung. Spätestens bei der Gebäudeübergabe sind diese Formulare ausgefüllt an Sie zu übergeben. Die Dokumentation ist ausschließlich für Ihre Unterlagen bestimmt und ersetzt weder die „Bestätigung zum Antrag“ noch die „Bestätigung nach Durchführung“.
Was muss ich tun, damit mein Vorhaben die „umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards“ erfüllt?
Diese Regelung bedeutet für Sie keinen Mehraufwand. Sie ist ein Hinweis darauf, dass Ihr Vorhaben die in Deutschland für Bauvorhaben geltenden gesetzlichen Regelungen einhalten muss. Dies betrifft insbesondere Regelungen in den Bereichen Baurecht, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Immissionsschutz.
Kann ich die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ mit der neuen Heizungsförderung kombinieren?
Ja, Sie können die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ mit der neuen Heizungsförderung kombinieren und Ihre Vorhaben parallel durchführen. Wichtig ist, dass keine Kosten doppelt angesetzt werden. Das bedeutet, die Kosten für die neue Heizung sind aus den Gesamtkosten für die Sanierung zum Effizienzhaus herauszurechnen.
Die Kombination ist auch dann möglich, wenn Sie eine Zusage für die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ aus dem Jahr 2023 oder den Vorjahren haben. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie für die neue Heizungsanlage keinen Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 29.12.2023 abgeschlossen haben.
Wichtiger Hinweis: Die Vorteile für ein Effizienzhaus Erneuerbare-Energien-Klasse im Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ können bei dieser Kombination nicht genutzt werden.
Kann man das Produkt Wohngebäude – Kredit (261) mit der Förderung des BAFA für Einzelmaßnahmen kombinieren?
Ja, seit diesem Jahr (2024) können Sie die beiden Produkte miteinander kombinieren. Eine Anforderung an die bauliche und zeitliche Trennung der Vorhaben gibt es nicht mehr. Haben Sie beispielsweise im Jahr 2023 eine Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen, muss diese Maßnahme nicht abgeschlossen sein, bevor Sie einen Antrag im Produkt 261 stellen können.
Kann der Kredit auf den neuen Eigentümer des Objektes übertragen werden?
Ja, der Kredit kann bei Verkauf des geförderten Objektes auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Alternativ können die Mittel auch beim Verkäufer verbleiben.
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