Klimafreundlicher Neubau
Wohngebäude | KFN – 297/298
Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ fördert die Errichtung neuer Gebäude, die höchste Standards in Bezug auf Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit erfüllen. Ziel des Programms ist es, den Bau von Gebäuden zu unterstützen, die nicht nur den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Durch die Bereitstellung von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen hilft die KfW dabei, innovative Bau- und Sanierungstechniken umzusetzen, die den Energieverbrauch minimieren und die Nutzung erneuerbarer Energien maximieren.
Das Programm richtet sich an Bauherren und Investoren, die bei der Planung und Ausführung ihres Neubauprojekts auf umweltfreundliche Lösungen setzen möchten. Es umfasst Förderungen für Maßnahmen wie die Integration erneuerbarer Energien, den Einsatz energieeffizienter Bautechniken und Materialien sowie die Einhaltung strenger ökologischer Bauvorschriften. Durch diese Unterstützung können Bauherren nicht nur von finanziellen Vorteilen profitieren, sondern auch die Umweltbelastung reduzieren und langfristig Energiekosten sparen.
Mit dem KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ wird ein wichtiger Beitrag zum nachhaltigen Bauwesen geleistet. Es unterstützt die Realisierung von Projekten, die auf höchste Umweltstandards ausgelegt sind und somit zukunftsfähige und energieeffiziente Gebäude schaffen. Die Förderung hilft dabei, die Vision eines klimafreundlichen Neubaus zu verwirklichen und gleichzeitig den Wert der Immobilie durch innovative und nachhaltige Bauweisen zu erhöhen.
Bauen Sie klimafreundlich und profitieren Sie
Holen Sie sich Ihre Förderung für den klimafreundlichen Neubau. Jetzt starten!
Klimafreundlicher Neubau
Wohngebäude | KFN – 297/298
Das KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ fördert die Errichtung neuer Gebäude, die höchste Standards in Bezug auf Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit erfüllen. Ziel des Programms ist es, den Bau von Gebäuden zu unterstützen, die nicht nur den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Durch die Bereitstellung von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen hilft die KfW dabei, innovative Bau- und Sanierungstechniken umzusetzen, die den Energieverbrauch minimieren und die Nutzung erneuerbarer Energien maximieren.
Das Programm richtet sich an Bauherren und Investoren, die bei der Planung und Ausführung ihres Neubauprojekts auf umweltfreundliche Lösungen setzen möchten. Es umfasst Förderungen für Maßnahmen wie die Integration erneuerbarer Energien, den Einsatz energieeffizienter Bautechniken und Materialien sowie die Einhaltung strenger ökologischer Bauvorschriften. Durch diese Unterstützung können Bauherren nicht nur von finanziellen Vorteilen profitieren, sondern auch die Umweltbelastung reduzieren und langfristig Energiekosten sparen.
Mit dem KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ wird ein wichtiger Beitrag zum nachhaltigen Bauwesen geleistet. Es unterstützt die Realisierung von Projekten, die auf höchste Umweltstandards ausgelegt sind und somit zukunftsfähige und energieeffiziente Gebäude schaffen. Die Förderung hilft dabei, die Vision eines klimafreundlichen Neubaus zu verwirklichen und gleichzeitig den Wert der Immobilie durch innovative und nachhaltige Bauweisen zu erhöhen.
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Die Vorteile der Zusammenarbeit mit der DK Energieberatung
- Individuelle & maßgeschneiderte Beratung
- Langjährige Erfahrung & Erfolgsbilanz
- Ganzheitlicher Ansatz für Nachhaltigkeit & Energieeffizienz
Nachhaltigkeit im Fokus
- Mit unserer Unterstützung beim klimafreundlichen Neubau nach den KFN-297/298-Standards realisieren Sie Gebäude, die höchsten ökologischen Ansprüchen gerecht werden und Ihre CO₂-Bilanz deutlich verbessern.
Wettbewerbsvorteil durch Innovation
- Durch den Einsatz modernster Technologien und Baustandards positionieren Sie sich als Vorreiter im Bereich des klimafreundlichen Bauens, was Ihnen einen klaren Wettbewerbsvorteil verschafft und Ihr Unternehmen zukunftssicher macht.
Setzen Sie auf zukunftssichere Bauprojekte
Nutzen Sie unsere Expertise im klimafreundlichen Neubau. Jetzt Kontakt aufnehmen!
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Unsere Erfolgsgeschichte ist geprägt von beharrlicher Arbeit und kundenorientierten Lösungen.
Mit einem engagierten Team und einem klaren Fokus auf Qualität und Kundenzufriedenheit haben wir uns erfolgreich am Markt etabliert und freuen uns darauf, auch in Zukunft wegweisende Erfolge als Planungsbüro für energetische Sanierung & Bauphysik zu feiern.
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Kundenzufriedenheit haben wir uns erfolgreich am Markt etabliert und freuen uns darauf, auch in Zukunft wegweisende Erfolge als Planungsbüro für energetische Sanierung & Bauphysik zu feiern.
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Profitieren Sie von unserer bewährten Expertise
Ist ein Wechsel von der BEG zu KFN möglich?
Ein Wechsel von der BEG zu KFN ist nur unter Einhaltung einer Sperrfrist von 6 Monaten möglich.
Bitte beachten Sie: Sie können frühestens 6 Monate nach Eingang der Verzichtserklärung auf die BEG-Förderung bei der KfW einen neuen Kredit für die KFN-Förderung beantragen. Die Sperrfrist gilt auch, wenn Sie das Vorhaben neu planen und eine andere Effizienzhaus-Stufe erreichen. Voraussetzung für die erneute Antragstellung: Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und keine Liefer- und Leistungsverträge oder Kaufverträge abgeschlossen.
Ist ein Wechsel innerhalb der KFN-Förderung in eine bessere oder schlechtere Förderstufe möglich?
Falls Sie eine Förderstufe nicht erreichen und noch keine detaillierte Wärmebrückenberechnung haben, sprechen Sie uns an um Ihre Förderstufe noch zu erreichen.
Ja, ein Wechsel zwischen den zwei Förderstufen ist grundsätzlich möglich.
Wechsel in eine bessere Förderstufe:
Ein Wechsel in eine bessere Förderstufe ist durch einen Verzicht auf die erste Zusage und eine erneute Antragstellung mit neuer BzA möglich. Voraussetzung: Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und keine Liefer- und Leistungsverträge oder Kaufverträge abgeschlossen.
Wechsel in eine schlechtere Förderstufe:
Befinden Sie sich noch in der Bauplanung? Dann ist ein Wechsel in eine schlechtere Förderstufe durch einen Verzicht auf die erste Zusage und eine erneute Antragstellung mit neuer BzA möglich. Voraussetzung: Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und keine Liefer- und Leistungsverträge oder Kaufverträge abgeschlossen.
Sollte es während der Bauphase passieren, dass die geplante Förderstufe nicht erreicht wird, können Sie uns die Verschlechterung bis spätestens zur Einreichung der BnD mitteilen. In diesem Fall erfolgt in der bestehenden Zusage eine Anpassung des Verwendungszwecks und des Zusagebetrages.
Kann ich schon vor Antragstellung Liefer- und Leistungsverträge oder den Kaufvertrag abschließen?
Ja, erste Liefer- und Leistungsverträge oder den Kaufvertrag (beim Erstkauf) können Sie unter den unten aufgeführten Voraussetzungen auch vor Antragstellung schon abschließen.
Ausnahmeregelung bei Liefer- und Leistungsverträgen
Haben Sie eine aufschiebende Bedingung vereinbart? Dann können Sie bereits vor Antragstellung Liefer- und Leistungsverträge abschließen. Mit dem Bau dürfen Sie jedoch erst nach der Antragstellung beginnen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Liefer- und Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Ausnahmeregelung bei Kaufverträgen
Haben Sie eine aufschiebende Bedingung vereinbart? Dann können Sie bereits vor Antragstellung Ihren Kaufvertrag abschließen. Sie dürfen den Kaufpreis jedoch erst nach der Antragstellung bezahlen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung des Kaufvertrages durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die Formulierung der aufschiebenden Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Unter welcher Produktnummer erfolgt die Antragstellung bei Wohnhäusern mit mehreren Wohn-einheiten?
Bei Wohnhäusern mit mehreren Wohneinheiten können Sie für alle Wohneinheiten die Produktnummer 298 beantragen.
Bewohnen Sie eine der im Wohngebäude vorhandenen Wohneinheiten selbst und möchten die Förderung für diese Wohneinheit separat beantragen? Dann können Sie auch zwei separate Anträge stellen – für die selbstgenutzte Wohneinheit die Produktnummer 297 und für die nicht selbstgenutzte(n) Wohneinheit(en) die Produktnummer 298. Hierfür sind zwei separate Bestätigungen zum Antrag erforderlich.
Ausnahme: Sie besitzen ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder eine Doppelhaushälfte und bewohnen mindestens 50 % der Wohneinheiten selbst? Dann reicht es aus, für beide Wohneinheiten einen Antrag im Programm 297 zu stellen.
Was muss ich tun, damit mein Vorhaben die „umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards“ erfüllt?
Diese Regelung bedeutet für Sie keinen Mehraufwand. Sie ist ein Hinweis darauf, dass Ihr Vorhaben die in Deutschland für Bauvorhaben geltenden gesetzlichen Regelungen einhalten muss. Dies betrifft insbesondere Regelungen in den Bereichen Baurecht, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Immissionsschutz.
Kann der Kredit auf den neuen Eigentümer des Objektes übertragen werden?
Ja, der Kredit kann bei Verkauf des geförderten Objektes auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Alternativ können die Mittel auch beim Verkäufer verbleiben.
Ist der Einbau von Kaminöfen erlaubt?
In einem Klimafreundlichen Neubau dürfen nach Punkt 4 der Technischen Mindestanforderungen Wärme- und Kälteerzeuger auf Basis von Biomasse nicht eingesetzt werden.
Mit Biomasse betriebene Einzelraumfeuerstätten (z. B. Kaminöfen, Kochherde), die nicht zur Deckung der Heizlast erforderlich sind und die nicht in der Bilanzierung des Gebäudes abgebildet werden, sind von dem Ausschluss nicht erfasst und dürfen eingesetzt werden.